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   BFH, 08.09.2006 - V B 126/05   

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https://dejure.org/2006,11359
BFH, 08.09.2006 - V B 126/05 (https://dejure.org/2006,11359)
BFH, Entscheidung vom 08.09.2006 - V B 126/05 (https://dejure.org/2006,11359)
BFH, Entscheidung vom 08. September 2006 - V B 126/05 (https://dejure.org/2006,11359)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    UStG 1993 § 9 Abs. 1; ; UStG 1993 § 9 Abs. 2; ; UStG 1993 § 9 Abs. 2 Satz 1; ; UStG 1993 § 27 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 96; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 76 § 96 § 115 Abs. 2
    NZB: Sachaufklärungspflicht, Überraschungsentscheidung

  • datenbank.nwb.de

    Beginn der Errichtung eines Gebäudes für Zwecke der Option nach § 9 Abs. 2 Satz 1 UStG; Verstoß gegen den klaren Akteninhalt; Verletzung des Rechts auf Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 13.02.1998 - V B 69/97

    Option: Beginn der Gebäudeerrichtung

    Auszug aus BFH, 08.09.2006 - V B 126/05
    Dabei übersehen die Kläger, dass das FG seine Entscheidung, mit dem Bezug der Deckenteile und der Pflastersteine habe die Klägerin nicht schon mit der Errichtung des Gebäudes begonnen, auf der Grundlage der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 13. Februar 1998 V B 69/97, BFH/NV 1998, 1005) auf das Ergebnis einer tatsächlichen Gesamtwürdigung stützt, bei der die Überlegungen, dass die bezogenen Deckenteile später gar nicht verwendet wurden, nur eine geringe Rolle spielten.
  • BFH, 22.02.2006 - V B 30/05

    USt: Schönheitschirurgie keine "Tätigkeit als Arzt" i. S. von § 4 Nr. 14 UStG

    Auszug aus BFH, 08.09.2006 - V B 126/05
    Wird als Verfahrensfehler die Verletzung der dem FG von Amts wegen obliegenden Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) gerügt, so ist unter anderem aufzuzeigen, aus welchen Gründen sich dem FG die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung oder Beweiserhebung auch ohne einen entsprechenden Antrag des anwaltlich vertretenen Beteiligten hätte aufdrängen müssen (vgl. BFH-Beschluss vom 6. Juni 2000 VII R 72/99, BFHE 192, 390, 394; Senatsbeschluss vom 22. Februar 2006 V B 30/05, BFH/NV 2006, 1168).
  • BFH, 06.06.2000 - VII R 72/99

    Zollrecht; Einreihung einer Ware als Kultur von Mikroorganismen

    Auszug aus BFH, 08.09.2006 - V B 126/05
    Wird als Verfahrensfehler die Verletzung der dem FG von Amts wegen obliegenden Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) gerügt, so ist unter anderem aufzuzeigen, aus welchen Gründen sich dem FG die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung oder Beweiserhebung auch ohne einen entsprechenden Antrag des anwaltlich vertretenen Beteiligten hätte aufdrängen müssen (vgl. BFH-Beschluss vom 6. Juni 2000 VII R 72/99, BFHE 192, 390, 394; Senatsbeschluss vom 22. Februar 2006 V B 30/05, BFH/NV 2006, 1168).
  • BFH, 25.03.2010 - X B 176/08

    Greifbare Gesetzwidrigkeit i. S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 FGO - Verletzung

    Stellen Beteiligte, die in der mündlichen Verhandlung rechtskundig vertreten sind, keine auf eine weitere Sachaufklärung gerichteten Anträge, kommt eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch das FG nur in Betracht, wenn sich dem FG eine weitere Sachaufklärung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. September 2006 V B 126/05, BFH/NV 2006, 2300).
  • BFH, 10.08.2011 - V B 84/10

    Auslegung einer Prüfungsanordnung

    Lässt das FG Tatsachen oder Beweismittel außer Acht, deren Ermittlungen sich ihm hätten aufdrängen müssen, so verletzt es seine Sachaufklärungspflicht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. September 2006 V B 126/05, BFH/NV 2006, 2300; vom 22. Februar 2006 V B 30/05, BFH/NV 2006, 1168; vom 29. Mai 2006 V B 159/05, BFH/NV 2006, 1892).
  • BFH, 10.01.2007 - X B 113/06

    NZB: Verletzung der Sachaufklärungspflicht

    Stellen rechtskundig vertretene Beteiligte keine auf eine weitere Sachaufklärung gerichtete Anträge, kommt eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch das FG regelmäßig nur in Betracht, wenn sich dem FG eine weitere Sachaufklärung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 8. September 2006 V B 126/05, BFH/NV 2006, 2300).
  • BFH, 25.03.2010 - X B 96/09

    Sachaufklärungspflicht gem. § 76 Abs. 1 FGO - Frage der Unvereinbarkeit von

    Stellen Beteiligte, die in der mündlichen Verhandlung rechtskundig vertreten sind, keine auf eine weitere Sachaufklärung gerichteten Anträge, kommt eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch das FG nur in Betracht, wenn sich dem FG eine weitere Sachaufklärung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 8. September 2006 V B 126/05, BFH/NV 2006, 2300).
  • BFH, 19.09.2013 - III B 47/13

    Kindergeld bei krankheitsbedingter Ausbildungsunterbrechung - Beweiserhebung -

    Stellen Beteiligte, die in der mündlichen Verhandlung rechtskundig vertreten sind, keine auf eine weitere Sachaufklärung gerichteten Anträge, kommt eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch das FG nur in Betracht, wenn sich dem FG eine weitere Aufklärung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. September 2006 V B 126/05, BFH/NV 2006, 2300).
  • BFH, 25.03.2010 - X B 71/09

    Verletzung von § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO - Rüge mangelnder Sachaufklärung

    Stellen Beteiligte, die in der mündlichen Verhandlung rechtskundig vertreten sind, keine auf eine weitere Sachaufklärung gerichteten Anträge, kommt eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch das FG nur in Betracht, wenn sich dem FG eine weitere Sachaufklärung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 8. September 2006 V B 126/05, BFH/NV 2006, 2300).
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